Wer kann eine Gedenkseite erstellen
Gedenkseiten für Anzeigenkunden des Reutlinger General-Anzeigers
Mit der Schaltung einer Todesanzeige im Reutlinger General-Anzeiger wird automatisch eine Gedenkseite für den Verstorbenen angelegt, die Sie unter http://trauer.gea.de/traueranzeigen suchen und finden können. Klicken Sie dazu einfach auf die jeweilige Traueranzeige. Mit Klick auf den Menüpunkt „GEDENKSEITE ERWEITERN“ können die Premium-Funktionen der Gedenkseite freigeschaltet werden. GEA-Kunden können die Premium-Funktionen ab Erscheinungsdatum der Anzeige ein Jahr lang kostenlos vollumfänglich nutzen. Nach einem Jahr werden die Premium-Funktionen der Gedenkseite automatisch abgeschaltet, können aber jederzeit kostenpflichtig wieder aktiviert werden (Preise siehe Preisliste).
Gedenkseiten ohne Todesanzeige im Reutlinger General-Anzeiger
Kunden, die keine Todesanzeige im Reutlinger General-Anzeiger geschaltet haben, können mit wenigen Schritten und in wenigen Minuten eine Premium-Gedenkseite für einen Verstorbenen anlegen. Für das Anlegen einer Gedenkseite wird eine Setup-Gebühr zusätzlich zur Jahresmiete (Preise siehe Preisliste) erhoben. Die Vertragslaufzeit für die Nutzung einer Gedenkseite beträgt mindestens ein Jahr. Nach Ablauf des Nutzungszeitraumes wird die Premium-Gedenkseite in eine kostenlose Standard-Gedenkseite zurückgesetzt. Die Premium-Funktionalitäten können aber jederzeit kostenpflichtig wieder aktiviert werden.