Das Grabmal
Individuelle Varianten mit Steinmetz oder Bestatter absprechen
Wenn für einen Verstorbenen eine neue Grabstätte erworben wird, ist es üblich, dass zunächst ein Holzkreuz mit dem Namen und den Daten des Verstorbenen die Grabstätte kennzeichnet, bevor die Angehörigen einen Grabstein ausgewählt haben.
Es gibt heutzutage viele Gestaltungsmöglichkeiten für ein Grabmal, was Form, Material und Farbe angeht. Steinmetze haben eine Auswahl an Grabsteinen, die mit den Daten des Verstorbenen beschriftet werden, fertigen auf Wunsch aber auch ein individuelles Grabmal an. Wer nicht abergläubig ist, kann sich bereits zu Lebzeiten eine schöne Skulptur anfertigen lassen, die erst nach dem Todesfall den Platz wechselt.
Im Allgemeinen werden Buchstaben und Zeichen aus Bronze auf dem Grabstein angebracht oder Symbole eingemeißelt, die auch vergoldet werden können. Die individuellen Gestaltungsvarianten bis zur Verwendung des Bildes eines Verstorbenen sollten mit dem Steinmetz oder Bestatter abgesprochen werden, der die jeweiligen Friedhofsordnungen kennt.
Aufrecht stehende Grabsteine werden üblicherweise mit einem Fundament versehen. Eine liegende Grabplatte kann die zukünftige Grabpflege erleichtern. Es muss jedoch bedacht werden, dass die Grabplatte bei jeder zukünftigen Beisetzung entfernt werden muss. Einige Friedhofssatzungen lassen nicht zu, dass ein Grab komplett mit einer Platte abgedeckt wird.
Grabschmuck
Wenn es die Friedhofssatzung zulässt, können Angehörige ein Grab mit einer Einfassung passend zum Grabstein versehen. In die Ecken werden oft so genannte Viertelkreise gesetzt, auf denen feststehende Vasen oder Grablampen installiert werden können. Dies hat den Vorteil, dass sie nicht ohne weiteres vom Grab entfernt werden können. Bruchplatten eignen sich ebenfalls für eine gewisse feste Verbindung mit dem Grab.
Einige Grabvasen lassen sich versenken, so dass die Vase nicht zu sehen ist, wenn keine Schnittblumen aufgestellt sind. Bei einem größeren Grab können Trittplatten auf der Grabstätte verteilt werden, damit die Grabstätte betreten werden kann, ohne Fußabdrücke zu hinterlassen.
Grabanlage
Je nach Geschmack kann ein Grab mit Bodendeckern angelegt werden, damit das Grab auf Dauer flächendeckend von pflegeleichten Pflanzen bedeckt ist. Wer sich nicht in der Lage sieht, die Grabpflege selbst zu übernehmen, kann eine Grabpflegevertrag abschließen, in dem Laufzeit, Pflanzintervalle und Sonderwünsche festgelegt werden.
Mit dem Neukauf oder der Verlängerung einer Grabstätte erwerben Angehörige das Nutzungsrecht, das heißt, sie können bestimmen, wer in der Grabstätte beigesetzt wird. Neben dem Nutzungsrecht entsteht für die Angehörigen gleichzeitig jedoch auch die Pflicht, die Grabstätte zu pflegen.
Bildquelle: Anja Schweizer