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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Autor GEA

Christliche Bestattung

Innerhalb der Friedhofsmauern gibt es jedoch zunehmend Wahlmöglichkeiten. Grab ist nicht gleich Grab. In der Bestattungskultur hat ein Wandel eingesetzt, dessen Ende nicht abzusehen ist. Immer noch ist die Erdbestattung die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen-oder Wahlgrab beigesetzt. Das Wahl- oder Familiengrab bietet mehr Möglichkeiten, was die weitere Nutzung und Verlängerung der Liegezeit bietet.

Grab: Grabstätte auswählenSowohl Reihen- als auch Wahlgräber gibt es auch für Urnen. Auch diese werden von den Angehörigen selbst gepflegt. Wer sich nicht selbst um die Grabpflege kümmern will oder kann, sollte einen Friedhofsgärtner mit der Grabpflege beauftragen. 

Eine mögliche alternative Form der Bestattung ist die Baumbestattung, die auf dem Reutlinger Friedhof Römerschanze angeboten wird. Die Baumbestattung ist eine naturnahe Beisetzung, bei der der Kreislauf der Natur durch den Baum symbolisiert wird: der Wandel der Natur im Laufe der Jahreszeiten steht für das Werden und Vergehen und die Wiederauferstehung bzw. das Weiterleben. Die Urne wird auf einem eigens angelegten Gräberfeld unter einen Baum gebettet. Jeder Baum bietet Platz für zwölf Grabstätten, die nach Wunsch auch doppelt belegt werden können. Eine Namenstafel kann an die Ruhenden erinnern. Derzeit ist ein weiterer Baumhain in Vorbereitung, der im März eröffnet werden soll.

Für die Pflege der Rasenfläche sorgen die Friedhofsgärtner. Blumenschmuck an der Grabstätte durch Angehörige ist nicht gestattet. Ebensowenig wie auf den Urnengemeinschaftsanlagen, die es sowohl auf dem Friedhof Römerschanze wie auch auf dem historischen Friedhof Unter den Linden und dem Tübinger Bergfriedhof gibt. Urnen werden dort auf einer ausgewiesenen Fläche beigesetzt, Stelen mit Namenstafeln erinnern an die Toten.

Bestattung verstorbener Muslime

Eine Herausforderung für die Friedhofskultur sind in unserer multikulturellen Gesellschaft die Bestattungsvorschriften anderer Religionen. Auf dem Römerschanz-Friedhof in Reutlingen gibt es seit 1994 ein muslimisches Gräberfeld, das nach Mekka ausgerichtet ist. Mit dem bislang in Baden Württemberg gesetzlich vorgeschriebenen Sargzwang haben sich die Muslime arrangiert, die sich hier bestatten ließen. Nach islamischer Vorschrift werden Verstorbene nur mit Leichentüchern bedeckt, seitlich mit dem Gesicht nach Mekka in die Nische des Grabes gelegt.

Eine Gesetzesnovelle hat die in anderen Bundesländern längst praktizierte Aufhebung der Sargpflicht für Bürger muslimischen Glaubens auf den Weg gebracht, bis zur Umsetzung wird es noch eine Weile dauern.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert. Die Urne wird im Allgemeinen 10 bis 14 Tage nach der Trauerfeier beigesetzt.

Voraussetzungen für eine Feuerbestattung sind eine Verfügung des Verstorbenen oder – falls eine solche nicht vorliegt – der nächsten Verwandten. Außerdem eine Todesbescheinigung sowie eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde des Sterbeorts sowie die Bescheinigung eines zweiten Arztes, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind.

Hat der Verstorbene die Feuerbestattung ausdrücklich gewünscht, ist seinem Wunsch zu entsprechen. Hat er sie abgelehnt, ist eine Einäscherung unzulässig. Eine handschriftliche Verfügung kann beispielsweise wie folgt lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift." Fehlt diese letztwillige Anordnung, können die nächsten Angehörigen eine entsprechende Verfügung treffen.

Bildquelle: Wikipedia, Julian Nietzsche(CC BY-SA 3.0)